Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ladis!
Mit der Bürgerplattform unserer Website bieten wir euch ab sofort eine komfortable Möglichkeit, uns eure Ideen, Anregungen und Beschwerden schnell und unkompliziert über die unten angeführten Formulare mitzuteilen.
Lasst uns wissen, was euch in unserer Gemeinde gefällt oder nicht gefällt. Sollten euch Schäden oder Mängel im öffentlichen Bereich aufgefallen sein, könnt ihr uns die Details direkt vor Ort mit eurem Smartphone elektronisch übermitteln und den entsprechenden Bereich sogar auf der digitalen Karte einzeichnen. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Wir bedanken uns für eure Mithilfe – gemeinsam haben wir mehr Augen 🙂
Eure schutzwürdigen Belange werden selbstverständlich gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Datenschutz bei der Bearbeitung beachtet, daher bitten wir von anonymen Meldungen abzusehen. Die Gemeinde Ladis verarbeitet sämtliche personenbezogenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen Anliegens. Weitere Infos zum Datenschutz gibt es unter Impressum und Datenschutz.
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen wie beispielsweise fehlende Hundekotbeutel – alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch übermittelt und an die Gemeindearbeiter weitergeleitet. Wir sind bemüht, den von Ihnen genannten Mangel umgehend zu beheben.
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden!
[box type=”info” ]WICHTIGE INFO: Dienstaufsichtsbeschwerden, Ordnungswidrigkeitsanzeigen, förmliche Anträge an die Verwaltung (z. B. Bauanträge, Anträge auf Genehmigungen) und Rechtsmittel wie Einsprüche und Bürgeranträge müssen der Gemeindeverwaltung weiterhin schriftlich auf dem Postweg zugeleitet werden oder persönlich bei der zuständigen Stelle zur Niederschrift erklärt werden.[/box]
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden!
Der Bürgermeister der Gemeinde Ladis steht während den offiziellen Sprechstunden (Dienstag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr) gerne für persönliche Gespräche zur Verfügung. Um Terminkollisionen zu vermeiden, wird jedoch um Voranmeldung im Gemeindeamt gebeten – gerne können Sie hierfür das unten angeführte Anfrageformular verwenden. In besonderen Fällen sind auch außertourliche Termine möglich.
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden!
Nützliche Informationen zu den Themen:
Bürgerservice: Abfallwirtschaft
Der Rest- und Biomüll in Ladis wird mittels codierten Müllbehältern bzw. in einigen Ortsteilen mittels Abfallsäcken entsorgt und laut den Terminen im Abfallkalender abgeholt. [highlight]Die Behälter in den verschiedenen Größen und die Abfallsäcke sind im Gemeindeamt Ladis erhältlich.[/highlight]
Zum Restmüll zählen nicht verwertbare, ungefährliche Abfälle, die nicht getrennt gesammelt und verwertet werden, wie z.B. Staubsaugerbeutel, Glühbirnen, Asche, Windeln, Hygieneartikel, Kleintiermist, verschmutzte Verpackungen sowie kaputte Kleidungsstücke.
In den Restabfallsack gehören keine Problemstoffe, Altstoffe, Medikamente, Biomüll, Handys, Elektrogeräte, Batterien, Akkus, Energiesparlampen/Leuchtstoffröhren und Kaffeekapseln!
Zum Biomüll zählen Küchenabfälle, Obst und Gemüse, Kaffeefilter und Teesud, Schalen aller Südfrüchte, gekochte Speisereste, Fleisch, Knochen, Fisch, Eierschalen, Bioabfälle von Balkon und Garten, Küchenrolle, Papiertaschentücher und Servietten.
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[toggle title=”Recyclinghof” state=”close” ]
Die Gemeinde Ladis betreibt gemeinsam mit der Gemeinde Ried im Oberinntal einen Recyclinghof, der sich im Gemeindegebiet von Ried bei der Auffahrt in Richtung Reschenpass (Bereich ÖMV-Tankstelle) befindet.
Folgende Abfälle können am Recyclinghof in Ried/Ladis abgegeben werden:
• Haushaltsschrott
• Sperrmüll
• Metallverpackungen (Dosen)
• Kunststoffverpackung
• Papierverpackung (Karton)
• Altpapier
• Öli (Haushalt und Gastro)
• Problemstoffe
• Altkleider*
• Elektroschrott
• Buntglas und Weißglas
• Ökoboxen
• Flachglas
*Die erforderlichen Säcke für Alttextilien können im Gemeindeamt Ladis kostenlos abgeholt werden.
Kontakt Aufsichtsperson Recyclinghof:
Marcel Linser
Tel.: +43 664 1220303
[button color=”blue” size=”small” link=”http://www.air-abc.at/de/gemeinde/gemeinde-ladis/werkstoffhof/” target=”blank” ]Öffnungszeiten[/button] [button color=”blue” size=”small” link=”http://www.ladis.tirol.gv.at/wp-content/uploads/2016/08/abfalltrenn-abc.pdf” target=”blank” ]Trenn-ABC[/button][button color=”blue” size=”small” link=”http://www.ladis.tirol.gv.at/wp-content/uploads/2016/08/abfalltrennung-merkblatt.pdf” target=”blank” ]Merkblatt Abfalltrennung[/button]
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[toggle title=”Gras- und Strauchschnittdeponie” state=”close” ]
Gartenabfälle können kostenlos in der Gras- und Strauchschnittdeponie der Gemeinde Ladis entsorgt werden. Die Abgabe ist nur unter Aufsicht des Gemeindearbeiters und während den Öffnungszeiten erlaubt!
Christbaumentsorgung:
Die Termine für die Christbaumabholung werden jeweils rechtzeitig bekanntgegeben. Ebenfalls können Christbäume bei der Gras- und Strauchschnittdeponie abgegeben werden.
Öffnungszeiten:
ab 07.04.2017 jeden Freitag (bis auf Widerruf) jeweils von 17.00 bis 18.00 Uhr!
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Bürgerservice: Bauen, Wohnen und Raumordnung
Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖRK) ist die Tiroler Variante eines Ortsentwicklungskonzeptes und dient als grundlegendes Planungsinstrument in der örtlichen Raumordnung. Jede Gemeinde verfügt mit dem ÖRK über eine umfassende und strategische Richtlinie für die gesamthafte räumliche Entwicklung des Gemeindegebietes, in der Regel ausgelegt auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren. Spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzeptes hat der Gemeinderat dessen Fortschreibung zu beschließen. Die Fortschreibung hat dabei für das gesamte Gemeindegebiet zu erfolgen und ist auf einen Planungszeitraum von weiteren zehn Jahren auszurichten. Das ÖRK besteht zum einen aus textlichen Festlegungen und zum anderen aus einer Plandarstellung.
Das örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde Ladis trat erstmals im Jahre 2004 in Kraft. Die 1. Fortschreibung wurde am 23. Mai 2016 beschlossen. Die fachliche Begleitung erfolgte durch Raumplaner Mag. Klaus Spielmann der Firma PlanALP ZT GmbH.
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[toggle title=”Flächenwidmungsplan” state=”close” ]
Im Flächenwidmungsplan wird jedem Grundstück der Gemeinde eine Nutzung zugeordnet.
Der Flächenwidmungsplan gibt u.a. Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht. Die Festlegung der Widmungskategorien basiert auf den Raumplanungszielen und Planungen des Landes und der Gemeinden. Wichtigste Grundlage für den Flächenwidmungsplan ist das örtliche Raumordnungskonzept.
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Der Flächenwidmungsplan darf nur aus wichtigen Gründen oder bei Änderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Änderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse geändert werden.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann einen schriftlichen Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan beim Gemeindeamt einbringen. Der Antrag muss die gewünschte Widmung und eine Begründung enthalten. Im Rahmen eines Planungsgesprächs wird dann dieser Änderungsvorschlag mit dem Grundeigentümer besprochen und geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplans vorliegen.
Auf telefonische oder schriftliche Anfrage sind Auszüge vom Flächenwidmungsplan, eine Baugrundstücksbestätigung und Widmungsbestätigungen für die Immobilienertragssteuer im Gemeindeamt erhältlich.
Informationen zum Flächenwidmungsplan sind auch im Tiroler Rauminformationssystem abrufbar.
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[toggle title=”Grundbuch” state=”close” ]
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes und öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und damit zusammenhängende dingliche Rechte eingetragen werden.
Solche Rechte sind beispielsweise Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten. Eine Grundbuchseinsicht ist für jeden möglich. Einen Grundbuchsauszug erhält man beim Bezirksgericht, beim Notar oder im Internet. Für Ladis ist das Bezirksgericht Landeck zuständig.
Weitere Informationen zu Grundbuch, Grundbucheintragung, Grundbuchseinsicht, Aufbau eines Grundbuchsauszugs etc. sind unter help.gv zu finden.
Legalisator
Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags. Zuständig für die Gemeinde Ladis ist Amtsleiter Pauli Erhart, T +43 676 9314090, gemeinde@ladis.tirol.gv.at.
Grundverkehr
Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie der Grunderwerb durch nicht EU-Bürger sind genehmigungspflichtig. Rechte an einem Grundstück dürfen im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn die Genehmigung durch die Grundverkehrs-Landeskommission oder eine Bestätigung, dass keine Genehmigung benötigt wird (Negativbescheinigung), vorliegt.
Baugrundstücksbestätigung
Für den Erwerb einer Liegenschaft oder einer Wohnung auf einem als Baufläche gewidmetem Grundstück benötigt der Erwerber lediglich eine Baugrundstücksbestätigung für das Grundbuchsgericht (ausgenommen Nicht-EU-Bürger).
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Bürgerservice: Gesundheit, Betreuung und Pflege
Bürgerservice: Meldewesen, Ausweise und Dokumente
Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich oder postalisch gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)
- • öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
- • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Die Anmeldung eines Neugeborenen erfolgt in der Regel direkt bei Ausstellung der Geburtsurkunde über das jeweilige Standesamt.
Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.
Kosten:
Bei einer Neuanmeldung fallen keine Gebühren an. Zur Vorlage bei anderen Institutionen fallen für die Ausstellung einer Meldebestätigung € 2,10 Verwaltungsabgabe an.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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[toggle title=”Reisepass” state=”close” ]
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Gemeindeamt Ladis oder im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich (Fingerabdruck) gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass:
• Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
• eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
• amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass:
• Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
• Reisepass
Mit abgelaufenem Personalausweis:
• Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
• alter Personalausweis
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung:
• Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
• alter Reisepass
• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
• Staatsbürgerschaftsnachweis
[box type=”shadow”]Kosten:
Kinder bis 2 Jahre: kostenlos
Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: € 30,00
ab 12 Jahren: € 75,90[/box]
[button color=”blue” size=”small” link=”http://www.ladis.tirol.gv.at/wp-content/uploads/formulare/reisepassantrag.pdf” target=”blank” ]Antragsformular für Erwachsene[/button]
[button color=”blue” size=”small” link=”http://www.ladis.tirol.gv.at/wp-content/uploads/formulare/reisepassantrag_minderjaehrige.pdf” target=”blank” ]Antragsformular für Minderjährige[/button]
Nähere Informationen zum Thema Reisepässe finden Sie unter www.help.gv.at.
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[toggle title=”Personalausweis” state=”close” ]
Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Gemeindeamt Ladis oder im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass:
• Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
• eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
• amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass:
• Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
• Reisepass
Mit abgelaufenem Personalausweis:
• Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
• alter Personalausweis
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung:
• Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
• alter Reisepass
• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
• Staatsbürgerschaftsnachweis
[box type=”shadow”]Kosten:
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: € 26,30
ab 16 Jahren: € 61,50[/box]
[button color=”blue” size=”small” link=”http://www.ladis.tirol.gv.at/wp-content/uploads/formulare/personalausweis_antrag.pdf” target=”blank” ]Antragsformular[/button]
Nähere Informationen zum Thema Personalausweise finden Sie unter www.help.gv.at.
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[toggle title=”Geburtsurkunde” state=”close” ]
Nach der Geburt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Diese benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge oder als Nachweis für bestimmte persönliche Daten. In der Geburtsurkunde werden Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort einer Person festgehalten.
Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl oder mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. einer internationalen Geburtsurkunde stellen. Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.
[highlight]Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ladis ist das Standesamt der Gemeinde Prutz zuständig[/highlight].
[box type=”shadow”]Kosten:
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): € 14,30
Ausstellung der Urkunde: € 9,30
Die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ist gebührenfrei.[/box]
Kontakt:
Standesbeamter Ing. Alexander Eiterer
Tel.: +43 (0)5472 6210-16
Fax: +43 (0)5472 6210-14
a.eiterer@prutz.tirol.gv.at
Weitere Informationen erhalten Sie hier und auf help.gv.
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[toggle title=”Sterbeurkunde” state=”close” ]
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, folgende Dokumente:
• Lichtbildausweis der beantragenden Person
• Geburtsurkunde des Verstorbenen
• Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen
• Heiratsurkunde des Verstorbenen
• evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
• Sterbeurkunde bei Verwitweten
• evtl. Scheidungsurteil
Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen.
[highlight]Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ladis ist das Standesamt der Gemeinde Prutz zuständig[/highlight].
[box type=”shadow”]Kosten:
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): € 14,30
Ausstellung der Urkunde: € 9,30 Euro[/box]
Kontakt:
Standesbeamter Ing. Alexander Eiterer
Tel.: +43 (0)5472 6210-16
Fax: +43 (0)5472 6210-14
a.eiterer@prutz.tirol.gv.at
Weitere Informationen erhalten Sie hier und auf help.gv.
[/toggle]
[toggle title=”Heiratsurkunde” state=”close” ]
Wenn sich eine Frau und ein Mann oder ein gleichgeschlechtliches Paar entschieden haben zu heiraten, müssen sie sich zuvor beim Standesamt anmelden, um eine Ermittlung der Ehefähigkeit durchführen zu lassen. Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung bzw. für die Eingetragene Partnerschaft kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden.
[highlight]Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ladis ist das Standesamt der Gemeinde Prutz zuständig[/highlight].
Welche Dokumente vorzulegen sind, kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich sein. Bei Fragen steht Ihnen Standesbeamte Ing. Alexander Eiterer gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Standesbeamter Ing. Alexander Eiterer
Tel.: +43 (0)5472 6210-16
Fax: +43 (0)5472 6210-14
a.eiterer@prutz.tirol.gv.at
Nähere Informationen zum Thema “Heirat” und “Eingetragene Partnerschaft” finden Sie unter www.help.gv.at.
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[toggle title=”Staatsbürgerschaftsnachweis” state=”close” ]
Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Der Staatsbürgerschaftsnachweises kann beim zuständigen Standesamt der jeweiligen Gemeinde beantragt werden.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig:
• Bestätigung der Meldung
• Geburtsurkunde
• Amtlicher Lichtbildausweis
Falls vorhanden:
• Heiratsurkunde
• Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
• Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
• Verleihungsbescheid
[highlight]Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ladis ist das Standesamt der Gemeinde Prutz zuständig[/highlight].
[box type=”shadow”]Kosten:
Ausstellung der Urkunde: € 22,50
Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos.[/box]
Kontakt:
Standesbeamter Ing. Alexander Eiterer
Tel.: +43 (0)5472 6210-16
Fax: +43 (0)5472 6210-14
a.eiterer@prutz.tirol.gv.at
Weitere Informationen erhalten Sie hier und auf help.gv.
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[toggle title=”Strafregisterauszug” state=”close” ]
Der Strafregisterauszug (früher auch Leumundszeugnis) gibt Auskunft über die eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass keine Verurteilung aufscheint.
Eine solche Bescheinigung kann nur der betreffenden Person, auf ihren Antrag hin, ausgestellt werden. Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich.
Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Für die Antragstellung im Gemeindeamt Ladis sind folgende Unterlagen notwendig:
• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
[box type=”shadow”]Kosten:
Antragstellung: € 14,30
Bundesgebühren: € 2,10
[/box]
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung oder auf help.gv.
[/toggle]
Bürgerservice: Recht
Sicherheit
Soziales und Familie

Informationen LWL-Anschlüsse
Glasfaser bis ins Gebäude
Viele Internet-Anbieter sprechen von zukunftssicheren Glasfasernetzen, verwenden aber für den letzten Teil ihrer Anbindung bestehende Kupferleitungen, die für große Bandbreiten und superschnelles Internet eine wesentliche Engstelle bilden. Grund hierfür: Die Leistungsfähigkeit von Kupfer nimmt im Gegensatz zu Glasfaserleitungen mit jedem Meter ab. [highlight]Das einzige Glasfasernetz in Ladis, das wirklich im Haus endet, ist das LWL-Netz der Gemeinde Ladis in Zusammenarbeit mit den hier angeführten offiziellen Partnern![/highlight]
[checklist]
- Mit Breitband ultraschnell surfen
Moderne Internetanschlüsse bieten viele Möglichkeiten: schnell Musik herunterladen, Fernsehen über TV online schauen oder einfach nur richtig schnell surfen. Aber gerade bei uns im ländlichen Raum waren leistungs-fähige Zugänge lange Zeit nicht verfügbar. Wir machen superschnelle Surfgeschwindigkeiten nun möglich. - Was ist Glasfaser und welche Vorteile bringt es?
Glasfaserkabel übertragen Daten und Signale in Form von Lichtwellen. Die Verwendung von Glasfaser bietet die Möglichkeit einer sehr viel schnelleren und qualitativ hochwertigeren Übertragung, als dies mit elektrischer Übermittlung realisierbar ist. - Kabel-TV mit Serfaus-Fiss-Ladis-TV
All jene Betriebe, die an das Glasfasernetz der Gemeinde Ladis angeschlossen sind, können auch das neue TV-Signal über die Firma Günther Handle GmbH (Vertragspartner der Gemeinde Ladis) in ihr Objekt liefern lassen. Durch die neue Übertragungsart über das Glasfaserkabel wird in wenigen Arbeitsschritten ein qualitativ hochwertiges, digitales TV-Signal (inklusive den Serfaus-Fiss-Ladis-Kanälen) ins Objekt eingespeist. - VoIP – Telefonie über die Internetleitung
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Telekomunikationsanbietern wird auch die Telefonie als zusätzlicher Dienst über die Internetverbindung angeboten. Die bestehende Rufnummer mit der lokalen Vorwahl des jeweiligen Ortes kann bestehen bleiben und portiert werden. Somit ist optimale VoIP Qualität durch das hochqualitative Glasfasernetz möglich. Weitere Infos zu den [tooltip text=”Angeboten und Tarifen” gravity=”nw”]Die monatliche Gebühr für Telefonie setzt sich aus der Grundgebühr für Leitungsbereitstellung der tirolnet und den Gesprächsgebühren der jeweiligen Telefonanbietern zusammen.[/tooltip] erhalten Sie bei unserem Partner tirolnet gmbh.
[/checklist]
Unsere Partner:
[tabs type=”horizontal”][tabs_head][tab_title]Internet[/tab_title][tab_title]Kabel-TV[/tab_title][/tabs_head][tab]
tirolnet gmbh
Bruggfeldstraße 5
6500 Landeck
Tel: +43 5442 20 6 20
Fax: +43 5442 20 6 21
E-Mail: office@tirolnet.com
Internet: www.tirolnet.com
[toggle title=”Anschlusspartner” state=”close” ] [/toggle] [toggle title=”Preise” state=”close” ]
[/toggle] [button color=”blue” size=”small” link=”http://www.ladis.tirol.gv.at/wp-content/uploads/2016/08/nutzungsvertrag-internet_privat.pdf” target=”blank”]Nutzungsvertrag Privat[/button] [button color=”blue” size=”small” link=”http://www.ladis.tirol.gv.at/wp-content/uploads/2016/08/nutzungsvertrag-internet_business.pdf” target=”blank” ]Nutzungsvertrag Business[/button][/tab][tab]
Elektrotechnik Günther Handle GmbH
Filiale Ried
Hauptstraße 54
6531 Ried im Oberinntal
Tel.: +43 5472 6418
Fax: +43 5472 6418 16
officeried@handle.co.at
Internet: www.handle.co.at
[button color=”blue” size=”small” link=”http://www.ladis.tirol.gv.at/wp-content/uploads/2016/08/nutzungsvertrag_kabeltv.pdf” target=”blank”]Nutzungsvertrag/Preise[/button] [button color=”blue” size=”small” link=”http://www.ladis.tirol.gv.at/wp-content/uploads/2016/08/programmliste_kabeltv.pdf” target=”blank” ]Programmliste[/button][/tab][/tabs]
[box type=”info” ]Auskünfte darüber, ob ein Anschluss in Ihrem Objekt möglich ist und welche Voraussetzungen dafür getroffen werden müssen, erhalten Sie bei Gemeindevorarbeiter Stefan Jenewein telefonisch unter 0676/9314091. Die Spleisarbeiten werden von der Gemeinde Ladis koordiniert und im Regelfall etappenweise nach Ansammlung mehrerer Interessenten durchgeführt (ca. 2x jährlich). Sie können sich mit dem folgenden Formular anmelden.